Reitbeteiligung und neue Meldepflicht – Alles was recht ist

Aus aktuellem Anlass ist Pferde-Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger bei AUF TRAB zu Gast und erklärt unter anderem, was es mit der neuen europäischen Meldepflicht für Pferde ab 1.1.2023 laut „Pferdepassverordnung neu“ auf sich hat. Jedes Pferd (Einstellpferde und eigene Pferde) muss vom Equidenhalter beim Verbraucherinformationssystem vis.statistik.at registriert werden. Equidenhalter ist zum einen der Einstellbetrieb, zum anderen der Pferdebesitzer selbst, wenn er den Vierbeiner zuhause eingestellt hat. Stallumzüge müssen gemeldet werden.

Wenn man die Online-Registrierung bis zum 1.1.2023 nicht schafft, drohen laut Nina Ollinger noch keine Strafen meint Nina Ollinger. Den Wiederholungstäterinnen aber sehr wohl. In Deutschland muss man seine Huftiere beim zuständigen Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse registrieren.

Nina Ollinger erklärt in dieser Podcastfolge aber vor allem worauf es bei Mitreitvereinbarungen ankommt, was die Pferdebesitzer und auch die Mitreiter beachten sollten. Was man als Pferdebesitzer für den Haftungsausschluss unbedingt unterlassen sollte ist der Hinweis an den Mitreiter, dass er für das Pferd nicht geeignet sei. Für die Haftung spielt auch das Alter der Mitreiterin gar nicht so eine große Rolle, wie man meint. Mehr hierzu in der aktuellen Podcastfolge Auf Trab, überall wo es Podcasts gibt.

Liebe Hypomaniacs, bleibt AUF TRAB, bis zum nächsten Samstag, Eure Welshies, Eure Julia Kistner. Wir würden uns freuen, wenn Ihr den Podcast AUF TRAB auf der Podcastplattform Eurer Wahl oder auf YouTube liken und den Kanal abonnieren würdest, damit Du keine Folge mehr verpassen kannst. Und damit noch mehr Pferdefreundinnen auf uns aufmerksam werden.

Musik- und Soundrechte: https://auftrab.eu/index.php/musik-und-soundrechte/

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Foto: Nina Ollinger